Nahrungsergänzungsmittel LebensmittelNahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln. Sie sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen, um beispielsweise eine optimale Versorgung sicherzustellen und einen Mangelzustand zu vermeiden. Typische Bestandteile der Produkte sind Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren, pflanzliche Extrakte und Probiotika. Sie werden in dosierter Form zum Beispiel in Form von Tabletten, Kapseln und als Flüssigkeiten vertrieben. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, in der Praxis existieren aber verschiedene Berührungspunkte. Denn sie sind ähnlich aufgemacht und werden auch für die Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten eingesetzt. Nahrungsergänzungsmittel dürfen von den Unternehmen ausschliesslich mit den sogenannten gesundheitsbezogenen Angaben umschrieben werden (Health Claims).
synonym: Nahrungsmittelergänzung, NEM, Supplemente, Supplements
ProdukteNahrungsergänzungsmittel sind in dosierter Form zum Beispiel als Tabletten, Kapseln, Flüssigkeiten und als Pulver im Handel und werden auf der Verpackung entsprechend gekennzeichnet. Sie werden nicht nur in Apotheken und Drogerien, sondern auch ohne Beratung im Supermarkt oder in Onlineshops verkauft.
DefinitionNahrungsergänzungsmittel werden in der Schweiz gesetzlich von der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) geregelt. Sie werden wie folgt definiert:
„Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Sie bestehen aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in dosierter Form in Verkehr gebracht.“
Wichtige Produktekategorien im Gesundheitswesen, zum Vergrössern anklicken. Illustration © PharmaWiki
Inhaltsstoffe (Beispiele)Die folgende Liste zeigt eine Auswahl von Substanzen, die in Nahrungsergänzungsmittel enthalten sein können:
- Vitamine, z.B. Vitamin A, Vitamin-B-Komplex, Vitamin C, Vitamin D, Vitamin K
- Mineralstoffe und Spurenelemente, z.B. Calcium, Eisen, Magnesium, Zink, Kupfer, Silicium
- Aminosäuren, z.B. Lysin, Methionin, Cystein; Taurin
- Basische Salze
- Coenzym Q10
- Carotinoide: Lutein, Lycopin, Zeaxanthin
- Glucosamin, Chondroitinsulfat
- Enyzme: Lactase
- Methylxanthine: Coffein
- Omega-3-Fettsäuren: Docosahexaensäure (DHA), Eicosapentaensäure (EPA)
- Omega-6-Fettsäuren: Linolsäure
- Probiotika: Laktobazillen
- Kreatin, Carnitin, Inositol
- Methylsulfonylmethan (MSM)
- Betain, Cholin
- Hesperidin, Isoflavone, Katechine, Epigallocatechingallat
Welche Stoffe erlaubt sind, wird von der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel definiert.
AnwendungsgebieteNahrungsergänzungsmittel werden für eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen, für die Verbesserung des Gesundheitszustands, für die Förderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, zur Vorbeugung von Mangelzuständen sowie in der Praxis zusätzlich für die Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten eingenommen.
DosierungDie zulässigen Höchstmengen werden von der VNem festgelegt. So dürfen Produkte mit Magnesium maximal 375 mg des Mineralstoffs pro Einheit enthalten. Bei Arzneimitteln kann die Dosis höher sein, etwa bei Eisentabletten für die Behandlung eines Eisenmangels.
Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims)Gesundheitsbezogene Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln werden von der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) im Detail und strikte geregelt. Beispiel Eisen:
„Eisen trägt zur normalen Bildung von roten Blutkörperchen und Hämoglobin bei. Eisen trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.“
Gesundheitsbezogene Angaben, die nicht im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, bedürfen einer Bewilligung.
PatienteninformationNahrungsergänzungsmittel enthalten keine Patienteninformation und es ist auch keine Fachinformation verfügbar. Sie vermitteln deshalb nur kurze und unvollständige Angaben zu Eigenschaften, Wirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen und unerwünschten Wirkungen. Health Claims und kurze Warnhinweise sind auf der Verpackung aufgedruckt. So wird bei Vitamin K auf eine mögliche Wechselwirkung mit Antikoagulantien aufmerksam gemacht.
Tipp: Im PharmaWiki finden Sie detaillierte Informationen zu den meisten relevanten Nahrungsergänzungsmitteln.
Abgrenzung von den ArzneimittelnNahrungsergänzungsmittel gehören rechtlich zu den Lebensmitteln und sind primär für die Ergänzung der Ernährung vorgesehen. Frauen nehmen Folsäure ein, um eine ausreichende Versorgung im Falle einer Schwangerschaft sicherzustellen. Vitamin B12 ist für Veganer wichtig, weil es hauptsächlich in tierischen Produkten vorkommt.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel oder Medizinprodukte und sie dürfen nicht als Heilmittel beworben werden.
Einige Produkte sind im Grenzbereich zwischen den Nahrungs- und Arzneimitteln angesiedelt und es gibt Überschneidungen. Hustensirupe mit Pflanzenextrakten, Vitaminen und Mineralstoffen werden gegen einen Erkältungshusten eingenommen, Cannabidiol als Beruhigungsmittel. Faktisch handelt es sich dabei um therapeutische medizinische Anwendungen. Eine Minderheit der Nahrungsergänzungsmittel ist pharmakologisch aktiv.
Nahrungsergänzungsmittel werden auch gezielt für medizinische Zwecke entwickelt und vermarktet. Oft ist die Verpackung den Arzneimitteln nachempfunden. Durch diese Aufmachung ist es für die Kundinnen und Kunden auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, dass es sich rechtlich gesehen nicht um ein Medikament handelt. Die Markteinführung ist attraktiv, weil die aufwendige Zulassung entfällt.
Es existieren auch zahlreiche Substanzen, die sowohl als Arzneimittel registriert sind als auch als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden, so zum Beispiel Calcium oder Chondroitinsulfat.
siehe auchArzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Chemikalien, Nahrungsergänzungsmittel für den Sport
Literatur- Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG)
- Gebrauchsinformation (CH)
- Heilmittelgesetz (HMG)
- Produktekataloge
- Swissmedic
- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem)
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.