Abgabekategorien von Arzneimitteln PharmaWikiDie in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel sind in vier Abgabekategorien eingeteilt. Abhängig von der Kategorie und den gesetzlichen Vorgaben dürfen sie in Arztpraxen, Apotheken, Drogerien oder im Detailhandel abgegeben werden. Unterschieden wird zudem zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten.
synonym: Swissmedic-Kategorien
DefinitionDie Abgabe von zugelassenen Arzneimitteln ist in der Schweiz gesetzlich streng reguliert. Arzneimittel können verschreibungspflichtig (rezeptpflichtig), nicht verschreibungspflichtig und frei verkäuflich sein. Typische Abgabestellen sind Apotheken, Drogerien sowie Arztpraxen, sofern die Selbstdispensation kantonal erlaubt ist. Arzneimittel der Kategorie E dürfen zusätzlich auch im Detailhandel vertrieben werden, also beispielsweise im Supermarkt oder am Kiosk.
Die in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel sind in vier Kategorien eingeteilt. Die Liste zeigt die neuen Abgabekategorien:
Abgabekategorie A:
- Die Abgabekategorie A enthält verschreibungspflichtige Medikamente, die in einer Arztpraxis oder mit einer ärztlichen Verordnung einmalig in einer Apotheke bezogen werden dürfen. Für die Fachpersonen besteht eine Dokumentationspflicht. Beispiele sind Antibiotika, Betäubungsmittel und Zytostatika.
Abgabekategorie B:
- Die Abgabekategorie B enthält verschreibungspflichtige Medikamente, die in einer Arztpraxis oder mit einer ärztlichen Verordnung einmalig oder mehrmals in einer Apotheke bezogen werden dürfen. Einige Arzneimittel aus der Kategorie B können von der Apothekerin oder vom Apotheker nach einem Beratungsgespräch ohne Rezept abgegeben werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die sogenannte Liste B+ und die Ex-Liste-C (oder B-). Die Abgabe ist dokumentationspflichtig (abhängig vom Produkt z.B. Eintrag ins Patientendossier, Algorithmus, Checkliste). Ferner ist in einem begründeten Ausnahmefall eine sogenannte Notfallabgabe möglich. Und nach einer Erstverordnung darf ein Medikament bei einer Dauertherapie während eines Jahres ohne Rezept abgegeben werden. Beispiele: Blutdrucksenker, Cholesterinsenker, Codein, „Pille danach“.
Abgabekategorie D:
- Arzneimittel der Kategorie D sind nicht verschreibungspflichtig und dürfen in Arztpraxen, Apotheken und Drogerien nach einer Fachberatung abgegeben werden. Es besteht keine Dokumentationspflicht. Beispiele sind Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Mittel gegen Durchfall wie Loperamid.
Abgabekategorie E:
- Arzneimittel der Kategorie E sind nicht verschreibungspflichtig und dürfen in Arztpraxen, Apotheken, Drogerien und im Detailhandel abgegeben werden (Verkauf in allen Geschäften). Es ist keine Fachberatung erforderlich und es besteht keine Dokumentationspflicht. Beispiele sind Hustenbonbons und einige Tees.
Die in dieser Liste offensichtlich fehlende Abgabekategorie C wurde per Ende des Jahres 2018 aufgehoben. Sie enthielt in den Jahren zuvor die apothekenpflichtigen Arzneimittel. Diese 640 Medikamente wurden in den Jahren 2019 und 2020 entweder in die Abgabekategorie B (Rezeptpflicht, Ex-Liste C (B-), Liste B+) oder die Abgabekategorie D (Fachberatung) umgeteilt. Gleichzeitig wurden Medikamente der Liste D in die Liste E (freiverkäuflich) umgeteilt. Neu dürfen in Drogerien alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente verkauft werden.
Abgabekategorien der Schweizer Arzneimittel, zum Vergrössern anklicken. Illustration © PharmaWiki
SonderkategorienKategorie B plus:
- Die Kategorie B plus wird vom Bundesamt für Gesundheit definiert und enthält eigentlich verschreibungspflichtige Medikamente, die in Apotheken ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden können. Es ist eine Dokumentation erforderlich. Dazu gehören zum Beispiel Salbutamol, topische Glucocorticoide und Protonenpumpen-Inhibitoren.
Ex-Liste-C oder B minus:
- Diese Kategorien enthalten Medikamente, welche früher in die Kategorie C (nur Apotheken) eingeteilt waren. Sie werden auch in die Liste B plus umgeteilt! Beispiele sind codeinhaltige Hustenmittel und Doxylamin.
Weshalb werden die Arzneimittel in verschiedene Kategorien eingeteilt? Im Vordergrund steht die Patientensicherheit. Die Patienten sollen vor einer Abhängigkeit und Sucht, vor unerwünschten Wirkungen und Arzneimittel-Wechselwirkungen bewahrt werden. Vor der Einleitung einer Therapie muss die richtige Diagnose gestellt werden und es können Abklärungen wie beispielsweise Laboruntersuchungen erforderlich sein, die nur in ärztlicher Betreuung durchgeführt werden.
Entscheidend ist oft auch eine gute Therapieüberwachung. Schliesslich ist die Anwendung der Medikamente oft kompliziert und bedarf einer guten Instruktion und Erklärung. Allerdings spielen neben den fachlichen Gründen auch politische und kommerzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Deshalb ist die Zuteilung eines Medikaments bei den Patienten und Fachpersonen nicht selten umstritten.
Revision des HeilmittelgesetzesIm Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes wurden in der Schweiz im Jahr 2019 verschiedene bisher apothekenpflichtige Medikamente (bisher Abgabekategorie C) der Rezeptpflicht (neu Abgabekategorie B) unterstellt. Die übrigen wurden in die Kategorie D eingeteilt.
Die neu verschreibungspflichtigen Medikamente sind auf ärztliche Verordnung oder in Arztpraxen erhältlich. Von Apothekerinnen und Apothekern dürfen sie nach einem Beratungsgespräch mit einer Abgabedokumentation verkauft werden (Eintrag ins Patientendossier). Von der Abgabe ausgenommen wurden die Pharma-Assistentinnen, welche viele dieser Medikamente bisher abgeben durften.
Allgemeine Checkliste für die Abgabe von MedikamentenVor der Abgabe und Anwendung eines Arzneimittels müssen wichtige Fragen geklärt werden. Die wichtigsten Punkte sind in der folgenden allgemeinen PharmaWiki-Checkliste zusammengefasst.
Download: Checkliste_Abgabe_Medikamente.pdf
Formular für die Abgabe von MedikamentenDas folgende Formular unterstützt Fachpersonen bei der Abgabe von Medikamenten. Es hat keinen verbindlichen Charakter und ersetzt die vollständigen Angaben in der Arzneimittel-Fachinformation nicht.
Download: Formular_Abgabe_Medikamente.pdf
siehe auch- Abgabe von Medikamenten (Checkliste, Formular)
- Rezeptpflichtige Medikamente
- Missbrauch von Hustensirup, Codein, Medikamentenübergebrauch
- Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte
- Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz)
- Swissmedic (https://www.swissmedic.ch )
- Verordnung über die Arzneimittel (Arzneimittelverordnung)
Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.