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Abgabekategorien von Arzneimitteln PharmaWiki

Die in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel sind in vier Abgabekategorien eingeteilt. Abhängig von der Kategorie und den gesetzlichen Vorgaben dürfen sie in Arztpraxen, Apotheken, Drogerien oder im Detailhandel abgegeben werden. Unterschieden wird zudem zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten.

synonym: Swissmedic-Kategorien

Definition

Die Abgabe von zugelassenen Arzneimitteln ist in der Schweiz gesetzlich streng reguliert. Arzneimittel können verschreibungspflichtig (rezeptpflichtig), nicht verschreibungspflichtig und frei verkäuflich sein. Typische Abgabestellen sind Apotheken, Drogerien sowie Arztpraxen, sofern die Selbstdispensation kantonal erlaubt ist. Arzneimittel der Kategorie E dürfen zusätzlich auch im Detailhandel vertrieben werden, also beispielsweise im Supermarkt oder am Kiosk.

Die in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel sind in vier Kategorien eingeteilt. Die Liste zeigt die neuen Abgabekategorien, welche ab dem 1. Januar 2019 gültig sind:

Abgabekategorie A:

Abgabekategorie B:

Abgabekategorie D:

Abgabekategorie E:

Die in dieser Liste offensichtlich fehlende Abgabekategorie C wurde per Ende des Jahres 2018 aufgehoben. Sie enthielt in den Jahren zuvor die apothekenpflichtigen Arzneimittel. Diese 640 Medikamente wurden in den Jahren 2019 und 2020 entweder in die Abgabekategorie B (Rezeptpflicht, Ex-Liste C) oder die Abgabekategorie D (Fachberatung) umgeteilt. Gleichzeitig wurden Medikamente der Liste D in die Liste E (freiverkäuflich) umgeteilt. Neu dürfen in Drogerien alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente verkauft werden.

Abgabekategorien der Schweizer Arzneimittel, zum Vergrössern anklicken. Illustration © PharmaWiki

PDF-Download:  Abgabekategorien.pdf 

Kriterien für die Abgabekategorien

Weshalb werden die Arzneimittel in verschiedene Kategorien eingeteilt? Im Vordergrund steht die Patientensicherheit. Die Patienten sollen vor einer Abhängigkeit und Sucht, vor unerwünschten Wirkungen und Arzneimittel-Wechselwirkungen bewahrt werden. Vor der Einleitung einer Therapie muss die richtige Diagnose gestellt werden und es können Abklärungen wie beispielsweise Laboruntersuchungen erforderlich sein, die nur in ärztlicher Betreuung durchgeführt werden.

Entscheidend ist oft auch eine gute Therapieüberwachung. Schliesslich ist die Anwendung der Medikamente oft kompliziert und bedarf einer guten Instruktion und Erklärung. Allerdings spielen neben den fachlichen Gründen auch politische und kommerzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Deshalb ist die Zuteilung eines Medikaments bei den Patienten und Fachpersonen nicht selten umstritten.

Revision des Heilmittelgesetzes

Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes wurden in der Schweiz im Jahr 2019 verschiedene bisher apothekenpflichtige Medikamente (bisher Abgabekategorie C) der Rezeptpflicht (neu Abgabekategorie B) unterstellt. Die übrigen wurden in die Kategorie D eingeteilt.

Die neu verschreibungspflichtigen Medikamente sind auf ärztliche Verordnung oder in Arztpraxen erhältlich. Von Apothekerinnen und Apothekern dürfen sie nach einem Beratungsgespräch mit einer Abgabedokumentation verkauft werden (Eintrag ins Patientendossier). Von der Abgabe ausgenommen wurden die Pharma-Assistentinnen, welche viele dieser Medikamente bisher abgeben durften.

Arzneimittel, die von der Kategorie C in die Kategorie B umgeteilt wurden (Ex-Liste-C)

Neu rezeptpflichtige Humanarzneimittel gemäss der Swissmedic-Vorabinformation vom 16. November 2018. Die definitive Einteilung erfolgte ab dem Jahr 2019.

(B) bedeutet, dass die Umteilung bereits erfolgt ist:

Wirkstoffe Beispiele (Auswahl) Anwendungsgebiet
Cinnarizin (B) Stugeron®, ausser Handel Reisekrankheit, Schwindel
Codein (B) Makatussin®, Resyl plus® Husten
Dextromethorphan (B) Pulmofor®, Bexin® Husten
Dihydrocodein (B) Paracodin® Husten
Diphenhydramin (B) Benocten® Schlafstörungen
Domperidon (B) Motilium®, Generika Übelkeit und Erbrechen
Doxylamin (B) Sanalepsi® Schlafstörungen
Etilefrin (B) Effortil® Tiefer Blutdruck
Hexamidin (B) Desomedin® Augeninfektionen
Kalium (B) Kalium Hausmann®, KCL-retard® Kaliumsubstitution
Levonorgestrel (B) NorLevo® Pille danach
Mometasonfuroat (B) Mometason Pollen® Heuschnupfen
Naloxon (B) Nyxoid® Opioid-Überdosierung
Oxomemazin (B) Toplexil® Husten
Pholcodin (B) Phol-Tussil® Husten
Pseudoephedrin (B) Rinoral® Schnupfen
Triamcinolonacetonid (B) Nasacort Allergo® Heuschnupfen
Ulipristalacetat ellaOne® Pille danach

Die folgenden Medikamente wurden nicht wie ursprünglich geplant in Abgabekategorie B, sondern in die Abgabekategorie D umgeteilt: Vicks® MediNait Saft, Otalgan® Ohrentropfen.

Liste B+ (B plus) - Beispiele

Im Folgenden sind einige Beispiele von Wirkstoffen der Liste B+ aufgelistet. Die entsprechenden Einschränkungen und Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) müssen beachtet werden, zum Beispiel bezüglich der Dosis, der Darreichungsform und der Therapiedauer:

Allgemeine Checkliste für die Abgabe von Medikamenten

Vor der Abgabe und Anwendung eines Arzneimittels müssen wichtige Fragen geklärt werden. Die wichtigsten Punkte sind in der folgenden allgemeinen PharmaWiki-Checkliste zusammengefasst.

Download:  Checkliste_Abgabe_Medikamente.pdf 

Formular für die Abgabe von Medikamenten

Das folgende Formular unterstützt Fachpersonen bei der Abgabe von Medikamenten. Es hat keinen verbindlichen Charakter und ersetzt die vollständigen Angaben in der Arzneimittel-Fachinformation nicht.

Download:  Formular_Abgabe_Medikamente.pdf 

siehe auchLiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 19.2.2024 geändert.
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