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Mahonie Phytopharmaka Drogenliste

Extrakte aus Pflanzenteilen der Gewöhnlichen Mahonie (Mahonia aquifolium) aus der Familie Berberitzengewächse werden in Form einer Creme für die Behandlung von Ekzemen und bei einer Schuppenflechte aufgetragen. Sie enthalten das Isochinolinalkaloid Berberin und haben entzündungshemmende und immunmodulierende Eigenschaften. Weil Berberin in höheren Dosen giftig ist, sollen ausschliesslich Fertigarzneimittel verwendet werden. Die topischen Mittel können als unerwünschte Wirkung lokale Hautreaktionen auslösen.

synonym: Mahonia aquifolium, Berberis aquifolium

Produkte

Die Mahonie wird hauptsächlich in der Alternativmedizin verwendet. Es ist eine Creme mit der Urtinktur im Handel (Omida® Rubiderm-N).

Pflanze

Die Gewöhnliche Mahonie (Mahonia aquifolium) aus der Familie der Berberitzengewächse (Berberidaceae) ist ein immergrüner Strauch, der in Nordamerika heimisch ist.

Arzneidroge

Als Arzneidrogen werden die getrocknete Rinde und die Zweigspitzen verwendet.

Inhaltsstoffe

Zu den Inhaltsstoffen gehören Isochinolinalkaloide wie Berberin.

Wirkungen

Die Extrakte haben unter anderem antioxidative, antiproliferative, immunmodulierende, antimikrobielle und entzündungshemmende Eigenschaften.

Anwendungsgebiete

Indikationen:

Weitere Anwendungsgebiete:

Dosierung

Ausschliesslich als Fertigarzneimittel gemäss der Fachinformation. Die Creme wird zwei- bis dreimal täglich dünn aufgetragen und einmassiert. Sie kann auch zur Nacht als Salbenverband verabreicht werden.

Kontraindikationen

Die vollständigen Vorsichtsmassnahmen finden sich in der Fachinformation.

Unerwünschte Wirkungen

Berberin ist in höheren Dosen giftig. Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen der topischen Zubereitungen gehören lokale Reaktionen.

siehe auch

Berberitze

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 3.12.2024 geändert.
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