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Packungsgrösse PharmaWiki

Als Packungsgrösse wird die Menge des Inhalts bezeichnet, welche sich in einem Fertigarzneimittel befindet. Also beispielsweise die Anzahl Tabletten oder Kapseln, das Volumen von Augentropfen oder die Masse einer Creme. Mit der Abgabe kleiner Packungen wird zur Arzneimittelsicherheit beigetragen. Denn dadurch werden regelmässige Kontakte mit medizinischen Fachpersonen erforderlich. Bei einer Erstverordnung oder kurzen Therapien sollten aus ökologischen Gründen Kleinpackungen abgegeben werden.

synonym: Kleinpackungen, Grosspackungen

Definition

Die Packungsgrösse definiert die Anzahl der Einheiten, das Volumen oder die Masse, welche sich in einem Arzneimittel befindet. Also beispielsweise die Anzahl Tabletten in einer Packung, das Volumen eines Hustensirups oder die Masse eines Granulats in einer Dose.

Beispiele

Beispiele der Packungsgrössen von Tabletten und Kapseln sind zum Beispiel 1 (Einmaldosis), 2, 4, 7, 10, 14, 15, 16, 20, 28, 30, 50, 56, 60, 90, 98, 100, 105, 112, 120, 168, 196 und 200. Einige sind durch 7 teilbar, denn so reicht die Menge genau für eine Woche, resp. für zwei oder vier Wochen oder länger.

Augentropfen im Fläschchen enthalten meistens nur etwa 10 ml Flüssigkeit. Sirupe haben in der Regel ein Volumen von 100 bis 200 ml und Cremen 30, 50 und 100 g.

Die Grösse kann auch mit Worten angegeben werden, also zum Beispiel „kleine“, „mittlere“ und „grosse“ Packungen. In Deutschland sind dafür die entsprechenden Bezeichnungen N1, N2 und N3 geläufig. Es wird auch von Kleinpackungen und Grosspackungen gesprochen.

Therapiedauer und Arzneimittelsicherheit

Die Packungsgrösse ist ein Instrument, um die Therapiedauer zu steuern. Schmerzmittel für die Selbstmedikation kommen in der Schweiz in Packungen zu 10 bis 20 Tabletten in den Handel. Für grössere Packungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Auch die Anzahl der Grosspackungen ist limitiert und liegt üblicherweise bei etwa 100. Packungen zu 1000 Tabletten werden nicht an die Patientinnen und Patienten abgegeben. Denn es soll eine regelmässige Kontrolle in ärztlicher Behandlung oder in der Apotheke erfolgen. In Ländern mit einer wenigen strengen Arzneimittelregulierung sind auch grössere Packungen zu Handen der Patienten verfügbar.

Abhängigkeit und Missbrauch

Mit kleinen Packungsgrössen kann einem Arzneimittelmissbrauch und einer Abhängigkeit vorgebeugt werden.

Erstverordnung und Nachhaltigkeit

Bei einer Erstverordnung, nach einem Krankenhausaustritt oder für kurze Therapien werden in der Regel keine Packungen abgegeben. Falls das Mittel nicht vertragen wird, muss nicht ein grosser Rest entsorgt werden. Für eine Dauertherapie sind Grosspackungen zweckmässig.

In der Schweiz steht die Abkürzung 1 OP für 1 Originalpackung. Ohne Angabe der Menge oder Grösse bedeutet dies in der Regel die kleinste Packung.

Preise

Vor allem in der Selbstmedikation sind Grosspackungen in der Regel kostengünstiger als Kleinpackungen.

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 13.4.2024 geändert.
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