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Ethylacetat Hilfsstoffe Lösungsmittel

Ethylacetat ist ein organisches Lösungsmittel und der Ester von Essigsäure und Alkohol. Es liegt als farblose Flüssigkeit mit einem fruchtigen Geruch vor und wird unter anderem als Lösungs- und Extraktionsmittel sowie für die Herstellung acetonfreier Nagellackentferner, für Parfüms, Farben und Klebstoffe verwendet. Ethylacetat ist auch ein wichtiges Lösungsmittel für die Herstellung von Nagellacken. Ethylacetat kann vor allem in hohen Konzentrationen die Augen und die Atemwege reizen, die Haut entfetten und beim Einatmen zu zentralnervösen Störungen führen.

synonym: Ethylis acetas, Ethyl acetate, Essigsäureethylester, Essigester

Produkte

Ethylacetat ist als Reinsubstanz zum Beispiel in Apotheken erhältlich. Es ist in zahlreichen Produkten enthalten, zum Beispiel in vielen Nagellackentfernern ohne Aceton.

Struktur und Eigenschaften

Ethylacetat (C4H8O2, Mr = 88.1 g/mol) liegt als farblose Flüssigkeit mit einem fruchtigen Geruch vor, die in Wasser löslich ist. Es handelt sich um den Ester von Essigsäure mit Ethanol. Ethylacetat kommt auch natürlich vor, zum Beispiel in Früchten und im Wein.

AnwendungsgebieteMissbrauch

Ethylacetat kann als Schnüffelstoff missbraucht werden. Aufgrund der unerwünschten Wirkungen ist davon dringend abzuraten.

Unerwünschte Wirkungen

Ethylacetat und sein Dampf sind leicht entzündbar. Das Lösungsmittel kann die Augen, die Haut und die Schleimhäute reizen. Beim Einatmen hoher Dosen kann es Schläfrigkeit, Benommenheit und eine Bewusstlosigkeit verursachen. Ein wiederholter Kontakt kann aufgrund der Entfettung zu spröder oder rissiger Haut führen. Die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen im Sicherheitsdatenblatt sollen beachtet werden.

siehe auch

Aceton, Ester, Schnüffelstoffe, Nagellacke

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 18.8.2023 geändert.
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