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Blutstillende Watte Arzneimittelgruppen Hämostyptika Calciumalginat

Blutstillende Watte besteht aus Calciumalginatfasern, dem Calciumsalz der Alginsäure, welche aus Braunalgen gewonnen wird. Sie hat blutstillende und gelbildende Eigenschaften und wird bei Nasenbluten und kleinen, oberflächlichen Blutungen eingesetzt.

synonym: Gossypium haemostaticum, Alginatwatte

Produkte

Blutstillende Watte ist in Apotheken und Drogerien als Medizinprodukt erhältlich.

Blutstillende Watte, zum Vergrössern anklicken. Foto © PharmaWiki

Struktur und Eigenschaften

Blutstillende Watte besteht in der Regel aus reinem Calciumalginat, ein Calciumsalz der Alginsäure. Es handelt sich um ein Heteropolysaccharid, das aus Braunalgen gewonnen wird, in deren Zellwänden es vorkommt. Blutstillende Watte ist sich also nicht um eine Watte aus Baumwolle.

Struktur der Alginsäure, zum Vergrössern anklicken. Illustration © PharmaWiki

Wirkungen

Calciumalginat hat gelierende und blutstillende Eigenschaften.

Anwendungsgebiete

Für die Behandlung von Nasenbluten und von kleinen, oberflächlichen Blutungen.

Anwendung

Gemäss der Packungsbeilage. Die erforderliche Menge wird mit einer sauberen Pinzette aus dem Fläschchen gezogen und mit einer Schere abgeschnitten. Zu beachten ist, dass einige Fläschchen oberhalb der Watte eine rosafarbene Schutzwatte enthalten, die zuerst entfernt werden muss. Die eigentliche blutstillende Watte ist weiss und nicht rosa gefärbt.

Vorsichtsmassnahmen

Bei mittelschweren bis schweren und unstillbaren Blutungen ist eine ärztliche Versorgung erforderlich.

Unerwünschte Wirkungen

Blutstillende Watte ist in der Regel gut verträglich. Einige enthalten als Zusatz Benzalkoniumchlorid, das Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen kann.

siehe auch

Nasenbluten, Calciumalginat

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 15.1.2024 geändert.
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