Vision Autor Werben SPENDEN ♥ Newsletter Angebote

Gelierzucker Geliermittel

Gelierzucker besteht aus einem Zucker wie der Saccharose, der mit einem Geliermittel wie der Gelatine oder Apfelpektin gemischt ist. Weitere Hilfsstoffe wie konservierende Säuren können enthalten sein. Gelierzucker erleichtert die Zubereitung von Konfitüren. Der Fruchtanteil kann erhöht und der Zuckeranteil reduziert werden. Produkte

Gelierzucker ist in Lebensmittelgeschäften und im Fachhandel von verschiedenen Anbietern erhältlich.

Struktur und Eigenschaften

Gelierzucker enthält Kohlenhydrate wie die Saccharose (Haushaltszucker), die Fructose oder Glucose und ein Geliermittel wie beispielsweise Gelatine oder Pektin. Weitere Hilfsstoffe wie konservierende und klärende Säuren (z.B. Zitronensäure, Weinsäure) sowie wenig fettes Öl können enthalten sein.

Wirkungen

Gelierzucker erleichert das Gelieren der Konfitüren und der Gelées. Dadurch muss weniger eingekocht werden, der Anteil der Früchte kann erhöht werden und auch Früchte mit wenig Pektin lassen sich verarbeiten. Gleichzeitig lässt sich die Zuckermenge reduzieren.

Anwendungsgebiete

Für die Zubereitung von Konfitüren.

Dosierung

Die Anwendung ist vom Produkt abhängig. Bei einem „2:1 Gelierzucker“ werden 1000 g Früchte mit 500 g Gelierzucker verarbeitet. Mit normalem Zucker beträgt das übliche Verhältnis 1:1.

Unerwünschte Wirkungen

Der übermässige Konsum von Zucker kann die Entstehung von Übergewicht fördern und die Zähne schädigen.

Gelierzucker mit Gelatine ist nicht für Veganerinnen und Veganer geeignet, weil sie tierischer Herkunft ist. Pektin wird hingegen meistens aus Äpfeln gewonnen (Apfelpektin).

siehe auch

Gelatine, Pektin

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


© PharmaWiki 2007-2025
Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 3.8.2024 geändert.
Impressum und Datenschutzerklärung
Produkte zu dieser Seite anzeigen