WZW-Kriterien PharmaWiki Markt
synonym: WZW
DefinitionDamit die Versicherer Leistungen im Gesundheitswesen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüten, müssen sie gemäss Artikel 32 des Bundesgesetz über die Krankenversicherung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW). Die Wirksamkeit muss mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. Die WZW-Kriterien werden periodisch überprüft.
Literatur- Bundesgesetz über die Krankenversicherung Art. 32
Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.