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WZW-Kriterien PharmaWiki Markt

synonym: WZW

Definition

Damit die Versicherer Leistungen im Gesundheitswesen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüten, müssen sie gemäss Artikel 32 des Bundesgesetz über die Krankenversicherung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW). Die Wirksamkeit muss mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. Die WZW-Kriterien werden periodisch überprüft.

LiteraturAutor

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 12.6.2021 geändert.
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