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Sichtwahl Apotheken

Definition

Der Begriff Sichtwahl bezieht sich in Apotheken auf diejenigen Bereiche in der Apotheke, in welchen Arzneimittel und weitere Produkte ausgestellt und für die Kundinnen und Kunden sichtbar sind. Aus rechtlichen Gründen dürfen nicht alle Medikamente ausgestellt werden und einige Mittel in der Sichtwahl sind nicht frei zugänglich („Freiwahl“). Ein Beispiel für die Sichtwahl ist der Bereich hinter der Theke.

Autor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 2.2.2022 geändert.
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