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Selbstbehalt PharmaWiki

Definition

Die Versicherten müssen sich in der Schweiz an den Behandlungskosten beteiligen (z.B. ärztliche Behandlung, Medikamente, Krankenhaus). Einerseits müssen sie die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst bezahlen. Dies wird als Franchise bezeichnet. Darüber hinaus müssen sie von den verbleibenden Kosten in der Regel 10 % selbst übernehmen. Allerdings gibt es für den jährlichen Selbstbehalt eine Obergrenze. Der Selbstbehalt ist also nicht beliebig hoch.

Für Originalpräparate, Generika oder Co-Marketing-Arzneimittel kann der Selbstbehalt abhängig vom Medikamentenpreis und dem Vergleich mit wirkstoffgleichen Präparaten höher sein (differenzierter Selbstbehalt). In der Vergangenheit war der höhere Prozentsatz 20 %, ab dem 1. Januar 2024 gilt 40 %. Wer also ein teureres Originalpräparat anstelle eines günstigen Generikums beziehen möchte, muss einen höheren Selbstbehalt bezahlen.

Franchise und Selbstbehalt, zum Vergrössern anklicken. Illustration © PharmaWiki

siehe auch

Franchise

Autor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 3.10.2023 geändert.
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