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Co-Marketing-Arzneimittel PharmaWiki

Definition

Ein Co-Marketing-Arzneimittel ist ein verwendungsfertiges Arzneimittel, das ein Unternehmen aufgrund einer schriftlichen Ermächtigung mit eigener Bezeichnung (Marke) und eigener äusserer Verpackung in Verkehr bringt, sich aber sonst vom entsprechenden für das ermächtigende Unternehmen zugelassenen Arzneimittel (Basispräparat) nicht unterscheidet.

Beispiele:

Die Medikamente werden von derselben Maschine hergestellt, aber mit anderer Verpackung und anderem Namen verkauft. Der häufigste Grund liegt darin, dass in der Schweiz die Publikumswerbung für Medikamente, die von der Grundversicherung bezahlt werden, untersagt ist. Deshalb bringen einige Hersteller zwei identische Medikamente auf den Markt. Erstens dasjenige, das von der Krankenversicherung bezahlt wird und zweitens eines, dass sie aufwändig bewerben können. Im Idealfall heissen die Medikamente sehr ähnlich, wie zum Beispiel Bioflorina® und Bioflorin®.

Wenn der Patentschutz von Arzneimitteln ausläuft, lancieren einige Firmen vorgängig Co-Marketing-Arzneimittel als „Auto-Generika“. Die Originalhersteller verkaufen dann sowohl das Original als auch das hauseigene und günstigere Generikum, um Marktanteile halten zu können und nicht an die Generikahersteller zu verlieren.

siehe auch

Generika, Auto-Generika

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 12.9.2023 geändert.
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