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Nichtlistenpflichtige Medikamente (NLP) PharmaWiki

synonym: Hors-Liste-Medikamente, Nichtlistenpflichtige Produkte, Nichtlistenpflichtige Präparate

Definition

Die Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit definiert, welche Arzneimittel in der Schweiz von den Krankenversicherungen vergütet werden müssen. Sie bezieht sich auf die Grundversicherung.

Die sogenannten NLP-Medikamente (Nichtlistenpflichtige Präparate) sind weder in der Spezialitätenliste (SL) noch in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) enthalten. Sie können von den Krankenversicherung bezahlt werden, falls die Versicherten eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Die Bedingungen werden von den Versicherungen definiert und üblicherweise wird nicht der volle Betrag erstattet. Eine automatische Abrechnung in Apotheken ist nicht immer möglich.

Die Preise der NLP-Medikamente werden nicht wie bei der SL vom Bundesamt für Gesundheit vorgegeben. Apotheken, Drogerien und Praxen können sie selbst festlegen.

Versicherte, welche keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen selbst für die Kosten von NLP-Medikamenten aufkommen. Alternativ können sie durch Produkte aus der Spezialitätenliste ersetzt werden.

siehe auch

SL, ALT, LPPV, MiGeL

Autor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 30.3.2023 geändert.
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