ätzend ChemikalienverordnungDefinition
Chemikalien, die zu einer ausgeprägten Schädigung der Haut, der Augen und der Schleimhäute führen können.
siehe auchAutorInteressenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.