Humanarzneimittel bei Tieren Arzneimittelgruppen TierarzneimittelDürfen Humanarzneimittel bei Tieren angewandt werden?
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob Arzneimittel, die zur Anwendung beim Menschen zugelassen sind, auch bei Tieren angewandt werden dürfen. So sind in der Schweiz Humanarzneimittel beispielsweise oft kostengünstiger als Tierarzneimittel. Oder es steht kein entsprechendes Produkt für Tiere zur Verfügung.
Der Gesetzgeber regelt diese Frage in der Tierarzneimittelverordnung. Grundsätzlich sind Tierarzneimittel zu verwenden, wenn sie für die entsprechende Indikation zur Verfügung stehen. Ist kein entsprechendes Präparat registriert, wird nach folgendem Stufenplan vorgegangen:
- 1. Ein Tierarzneimittel für die gleiche Zieltierart verwenden, das in einer anderen Indikation zugelassen ist.
- 2. Ein für eine andere Zieltierart zugelassenes Tierarzneimittel verwenden.
- 3. Ein zugelassenes Humanarzneimittel einsetzen.
Humanarzneimittel dürfen also vom Gesetz her nicht bei Tieren angewandt werden, falls ein entsprechendes oder alternatives Präparat für Tiere erhältlich ist. Eine Ausnahme stellen homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel dar. Sie dürfen auch bei Tieren zu Anwendung kommen, wenn ein Tierarzneimittel zugelassen ist.
Literatur- Art. 6, Verordnung über die Tierarzneimittel http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_212_27/a6.html
Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.