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Bilirubin Indikationen Gelbsucht

Bilirubin ist ein Abbauprodukt von Häm, das in den roten Blutkörperchen und in weiteren Proteinen vorkommt. Es wird mit Albumin zur Leber transportiert, wo es mono- oder dikonjugiert und mit der Galle in den Dünndarm ausgeschieden und mit dem Stuhl eliminiert wird. Bilirubin und seine Metaboliten sind für die Farben des Blutplasmas, der Galle, des Stuhls und des Urins mitverantwortlich. Bei Störungen der Produktion oder Ausscheidung akkumuliert es im Körper und löst eine Gelbsucht aus. Sie kann für Neugeborene gefährlich sein.Struktur und Eigenschaften

Das offene Tetrapyrrol Bilirubin (C33H36N4O6, Mr = 584.7 g/mol) ist ein Abbauprodukt von Häm, das in den roten Blutkörperchen (Erythrozyten) im Blut vorkommt. Weitere Proteine mit Häm sind ebenfalls Vorläufer der Substanz, zum Beispiel Myoglobin und die Cytochrome. Weil Bilirubin in Wasser unlöslich ist, wird es an Albumin gebunden mit dem Blut transportiert.

Bilirubin wird in die Leberzellen aufgenommen und durch eine Glucuronidierung besser wasserlöslich gemacht. Beteiligt ist insbesondere UGT1A1. Das mono- und dikonjugierte Bilirubin gelangt mit der Galle in das Duodenum des Dünndarms und in den Darm, wo es bakteriell metabolisiert wird. Die Abbauprodukte sind sowohl für die Farbe des Stuhls, als auch für die Farbe des Urins mitverantwortlich. Auch die gelbe Farbe des Plasmas stammt von Bilirubin.

Bilirubin ist für die Farbe von Körperflüssigkeiten und des Stuhls verantwortlich. Zum Vergrössern anklicken. Illustration © PharmaWiki

Bei einer Gelbsucht akkumuliert Bilirubin im Blut und lagert sich in der Haut, in der Schleimhaut und im Weiss des Auges ab. Die Gelbsucht kann zahlreiche mögliche Ursachen haben, zu Beispiel Gallensteine, der Morbus Meulengracht, eine Leberentzündung, Arzneimittel, Krebserkrankungen und Rauschmittel. Für Neugeborene ist die ausgeprägte Gelbsucht potenziell gefährlich und wird deshalb behandelt.

siehe auch

Gelbsucht, Galle, Urinfarbe, Stuhlfarbe, Neugeborenengelbsucht, Blut, Urin

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 26.7.2023 geändert.
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