Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)
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Die Kosten für eine Arzneimitteltherapie können von den Krankenversicherungen übernommen werden. Die Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit definiert, welche Medikamente von der Grundversicherung bezahlt werden. NLP-Medikamente können beim Abschluss einer Zusatzversicherung übernommen werden.
Die Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) enthält Arzneimittel, die weder von der Grund- noch von der Zusatzversicherung erstattet werden. Dazu gehören beispielsweise Nicotin-Kaugummmis für die Raucherentwöhnung, viele Hautpflegemittel und Verhütungsmittel.
LinkLPPV online: https://www.lppv.ch
Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.